Stornorichtlinien Winter 2022
Für einen Aufenthalt bis zum 30. April 2022 gelten grundsätzlich die bei der Buchung vereinbarten Stornobedingungen. Allerdings entstehen für den Gast bzw. für Mitreisende aus demselben Haushalt, keine Kosten, wenn:
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für den Anreisetag des geplanten Aufenthaltes eine behördliche Absonderungsanordnung vorliegt*
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oder das Heimatland des Gastes eine Reisewarnung ausgesprochen hat, bei der von nicht notwendigen Reisen in unsere Urlaubsregion dringend abgeraten wird und trotz eines negativen behördlich anerkannten Tests eine gesetzlich vorgeschriebene Quarantäne bei Rückreise gilt**
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oder wenn die gesetzlichen Bestimmungen eine vorgeschriebene Quarantäne bei der Einreise nach Österreich vorsehen, die auch durch einen behördlich anerkannten Test nicht umgangen werden kann
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oder die Grenze geschlossen ist**
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oder der Betrieb aller Montafoner Bergbahnen auf Grund einer Corona-bedingten
Verordnung zur Gänze eingestellt werden muss**
https://www.vorarlberg.travel/sicher-zu-gast/storno/
**Gilt auch anteilig, wenn das Ereignis während des Aufenthaltes eintritt.